Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei entsprechender Indikation, übernommen. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, bringen Sie bitte zu unserem ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit. Sowohl die Psychotherapeutische Sprechstunde, die Probatorik als auch eine anschließende Psychotherapie werden finanziert. 

Privat Versicherte

Bei der privaten Krankenversicherung kommt eine mögliche Kostenübernahme auf den Vertrag an, den Sie mit Ihrer Krankenkasse geschlossen haben. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Versicherung. Mögliche Anträge auf eine ambulante Psychotherapie sind häufig vergleichbar den Bedingungen gesetzlicher Krankenkassen.

SelbstzahlerInnen

Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten selbst. Die Höhe der Kosten orientiert sich an der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen).